OVG Niedersachsen - Urteil vom 03.05.2006
1 LB 16/05
Normen:
GG Art. 14 ; GG Art. 20a ; NDSchG § 3 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 1730
NVwZ-RR 2008, 23
ZUR 2006, 495

Sonnenkollektoren auf einem denkmalgeschützten Dach - Denkmalschutz; Duldungsverfügung; Ensembleschutz; Photovoltaikanlage; Sonnenkollektoren

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2006 - Aktenzeichen 1 LB 16/05

DRsp Nr. 2008/2634

Sonnenkollektoren auf einem denkmalgeschützten Dach - Denkmalschutz; Duldungsverfügung; Ensembleschutz; Photovoltaikanlage; Sonnenkollektoren

»1. Ein denkmalgeschütztes Ensemble muss nicht aus Gebäuden bestehen, die in einem überschaubaren Zeitraum erstellt worden sind. 2. Das Anbringen von Sonnenkollektoren auf einem Steildach eines Gebäudes, das in einem zwischen dem 13. und 19. Jahrhundert entstandenen Innenstadtbereich (Fachwerklandschaft) steht, kann einen denkmalwidrigen Eingriff darstellen. 3. Art. 14 und 20a GG hindern die Bauaufsichtsbehörde nicht grundsätzlich, die Beseitigung solcher Kollektoren zu verlangen.«

Normenkette:

GG Art. 14 ; GG Art. 20a ; NDSchG § 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die aus Gründen des Denkmalschutzrechts getroffene Anordnung, alle Sonnenkollektoren zu entfernen, mit denen er einen Großteil des nach Süden weisenden Dachbereichs seines im Altstadtbereich von C. stehenden Fachwerkgebäudes hat versehen lassen.