Sorgfaltspflicht des Auftraggebers für ordnungsgemäße Vermessung vor Baubeginn - Umfang des Schadensersatzes nach § 6 Nr. 6 VOB/B
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.1997 - Aktenzeichen 22 U 22/97
DRsp Nr. 1998/1285
Sorgfaltspflicht des Auftraggebers für ordnungsgemäße Vermessung vor Baubeginn - Umfang des Schadensersatzes nach § 6 Nr. 6 VOB/B
»1. Der Auftraggeber muß für das ordnungsgemäße Abstecken der Hauptachsen des Bauwerks sorgen und hat deshalb für Fehler des von ihm beauftragten Vermessers einzustehen; andererseits muß der Auftragnehmer auf für ihn erkennbar unrichtige Angaben des Vermessers den Auftraggeber hinweisen, um nicht mitverantwortlich zu werden.2. Der Schadenersatzanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B umfaßt jeden auf die hindernden Umstände zurückzuführenden Mehraufwand des Auftragnehmers, der auch darin bestehen kann, daß sich infolge der vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerung die Grundlagen der Vergütung verändert haben.«