LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.06.2007
16 Sa 1444/05
Normen:
TVG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ; IFG § 1 Abs. 1 ; AEntG § 1 Abs. 3 ; BRTV Bau § 8 Ziff. 11 ; VTV Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1404/01

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe - Beiziehung von Prüfakten des Ministeriums bei vergeblichem Auskunftsbegehren der Arbeitgeberin zur Sozialkassenpflicht - wirksame Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.06.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 1444/05

DRsp Nr. 2007/18083

Sozialkassenpflicht im Baugewerbe - Beiziehung von Prüfakten des Ministeriums bei vergeblichem Auskunftsbegehren der Arbeitgeberin zur Sozialkassenpflicht - wirksame Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge

»1. Rügt ein nach den für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes auf Zahlung in Anspruch genommener nicht tarifgebundener Arbeitgeber, die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr 1 TVG, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, hätten bei Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung nicht vorgelegen, und trägt er vor, er habe ergebnislos versucht, vom zuständigen Ministerium und den Verbänden Auskünfte über die Zahl der von verbandsangehörigen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer zu erlangen, so sind in Ansehung von § 1 Abs.1 IFG im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prüfakten des Ministeriums beizuziehen, ihr Inhalt dem Arbeitgeber bekannt zu machen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr.1 TVG zu Recht vom Ministerium bejaht worden sind.