Die Parteien streiten in drei vom Arbeitsgericht getrennt geführten und vom Berufungsgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtsstreiten um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Mai bis Dezember 1994, März 1995 bis März 1997.
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