Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Kläger zu 3. bis 21. sind Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Sie wurden 2014 über zwei Wahllisten der Berufsorganisation "w" in den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer gewählt. Die Klägerinnen zu 1. und 2. sind die mit den beiden ehemaligen Wahllisten personell identischen Interessengruppen. Die Kläger bestreiten die Gültigkeit der Wahlen des Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer sowie des Haushaltsausschusses des Beirats, weil ihr bei der Beiratswahl erzielter Wahlerfolg bei der Besetzung dieser Gremien nicht spiegelbildlich berücksichtigt worden ist.
1. 2.
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