I.
Der Kläger wendet sich als Eigentümer eines mit einem Geschäfts- und Wohnhaus bebauten Grundstücks gegen die Heranziehung zu einem Ausgleichsbetrag gemäß § 154 BauGB einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Er beanstandet vor allem die Einbeziehung seines Grundstücks in das 1975 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet und die Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung. Seine Klage hatte in der Berufungsinstanz wegen der Höhe des Ausgleichsbetrags teilweise Erfolg. Mit der Beschwerde erstrebt er die Zulassung der Revision.
II.
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