VG Berlin, vom 11.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 19 A 262.98
Städtebaurecht; Erhaltungsrecht; Verwaltungsprozessrecht: Optische Verschließung von Arkaden durch Schauvitrinen; städtebaulicher Gestaltwert von Arkaden: Abgrenzung Denkmalschutzrecht/städtebauliches Erhaltungsrecht; Erst-Recht-Schluss
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2005 - Aktenzeichen 2 B 2.03
DRsp Nr. 2008/6906
Städtebaurecht; Erhaltungsrecht; Verwaltungsprozessrecht: Optische Verschließung von Arkaden durch Schauvitrinen; städtebaulicher Gestaltwert von Arkaden: Abgrenzung Denkmalschutzrecht/städtebauliches Erhaltungsrecht; "Erst-Recht-Schluss"
»1. Zur Abgrenzung von Denkmalschutzrecht und städtebaulichem Erhaltungsrecht.2. Eine denkmalbehördliche Unbedenklichkeitserklärung schließt die erhaltungsrechtliche Unzulässigkeit baulicher Anlagen nicht aus.«