Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte im Klagezeitraum einen Baubetrieb i.S. der Sozialkassentarifverträge unterhalten hat und daher zur Beitragszahlung an die Klägerin verpflichtet ist.
Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
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