Die Kläger nehmen den Beklagten wegen Schlechterfüllung eines Architektenvertrages auf Schadensersatz in Anspruch.
Die Kläger sind Eigentümer des Hausgrundstücks M.-Straße 9 in Hamburg-Harburg Auf dem Grundstück, das unmittelbar an die Seevepassage, eine Einkaufszone, angrenzt, befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus, das die Kläger in den Jahren 1992/93 im Rahmen einer Altbausanierung umbauen und um einen unmittelbar mit dem Altbau verbundenen Neubau erweitern ließen.
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