Hinweis zu B
Bei dem im öffentlichen Interesse liegenden Verfahrensmängel handelt es sich zunächst um die von Amts wegen zu beachtenden Prozeßvoraussetzungen; vgl. hierzu: Vorbemerkung zu § 253 ZPO.
Nichtverzichtbare Verfahrensvorschriften Einzelfälle:
Die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei der Entscheidung (BPatG, GRUR 1979, 402; OLG Frankfurt/M., NJW 1976, 1545 [nach Verfahrensfehler bei der Richterablehnung]).
Verstöße bei der Übertragung auf den Einzelrichter, § 348 Abs. 3, sowie § 348 Abs. 4 ZPO (OLG Köln, NJW 1976, 1101; OLG Koblenz, MDR 1986,
Fehler bei der Entscheidungsverkündung (RGZ 30, 297; 133, 218).
Zustellung des Urteils (BGH, LM § 295 Nr. 4 = NJW 1952, 934).
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