Die Klägerin und der Beigeladene zu 2) begehren die Aufhebung einer dem Beigeladenen zu 1) erteilten Baugenehmigung. Die Klägerin und der Beigeladene zu 2) sind Miteigentümer des Flurstücks a, Flur 2 der Gemarkung Artern (G in Artern). Der Beigeladene zu 1) ist Eigentümer des südlich angrenzenden Flurstücks b, Flur 2 der Gemarkung Artern (K in Artern).
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