Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 63 d "Innenstadt IV" der Stadt C.. Sie sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Grundstücke Alte Straße 69 sowie Hagenahstraße 14, bei denen es sich um einen zusammenhängenden Grundbesitz von insgesamt 2.516 m² zwischen der Alten Straße im Norden und der Hagenahstraße im Süden handelt. Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Festsetzung von Stellplätzen und einer den Innenblockbereich durchquerenden Straße, durch die ihre Grundstücke durchschnitten werden.
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