OVG Niedersachsen - Urteil vom 05.12.2006
1 KN 156/05
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2007, 456

Stellplatzanlage für mehrere Grundstücke - Flächenzuteilung, Nebenanlage, Stellplatzanlage, Zuordnung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.12.2006 - Aktenzeichen 1 KN 156/05

DRsp Nr. 2008/6844

Stellplatzanlage für mehrere Grundstücke - Flächenzuteilung, Nebenanlage, Stellplatzanlage, Zuordnung

»1. Die Festsetzung einer Stellplatzfläche als Nebenanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erfordert eine hinreichende Sicherung ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Hauptanlagen in einem überschaubaren Zeitraum. 2. Die Planung einer Straße im Blockinnenbereich zur rückwärtigen Erschließung der Grundstücke über eine gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauBG festgesetzte Stellplatzanlage setzt die Realisierbarkeit einer Flächenzuteilung voraus, die zur Erreichbarkeit der Grundstücke führt.«

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 63 d "Innenstadt IV" der Stadt C.. Sie sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Grundstücke Alte Straße 69 sowie Hagenahstraße 14, bei denen es sich um einen zusammenhängenden Grundbesitz von insgesamt 2.516 m² zwischen der Alten Straße im Norden und der Hagenahstraße im Süden handelt. Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Festsetzung von Stellplätzen und einer den Innenblockbereich durchquerenden Straße, durch die ihre Grundstücke durchschnitten werden.