FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.10.2004
2 K 22/04
Normen:
GrEStG (1997) § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b ; BauGB § 59 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 891

Steuerbefreiung eines Grundstückserwerbs im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch; Zuteilung eines Grundstücks zu Alleineigentum an einen Miteigentümer des Einwurfgrundstücks; Grunderwerbsteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 2 K 22/04

DRsp Nr. 2005/1796

Steuerbefreiung eines Grundstückserwerbs im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch; Zuteilung eines Grundstücks zu Alleineigentum an einen Miteigentümer des Einwurfgrundstücks; Grunderwerbsteuer

1. Der Miteigentümer eines Einwurfgrundstücks kann im Umlegungsverfahren lediglich die Zuteilung eines größeren Grundstücks an alle Miteigentümer, nicht aber die Zuteilung eines (weiteren) Grundstücks an ihn zu Alleineigentum beanspruchen. Die Zuteilung eines Grundstücks zu Alleineigentum an einen Miteigentümer des Einwurfgrundstücks wird daher von der Steuerbefreiung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG nicht erfasst. 2. Für die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG kommt es maßgeblich darauf an, ob die Zuteilung auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB erfolgt ist. Ist dies der Fall, so ist auch die nicht unwesentliche Mehrzuteilung über dem Sollanspruch steuerfrei. Einigen sich die Beteiligten dagegen auf eine Zuteilung, die von den Bestimmungen des BauGB nicht vorgesehen wird und deshalb mit ihnen nicht vereinbar ist, ist die Zuteilung nicht umlegungsbedingt, sondern nimmt den Charakter eines rechtsgeschäftlichen Grundstückserwerbs an.

Normenkette:

GrEStG (1997) § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b ; BauGB § 59 ;

Tatbestand: