Steuerbefreiung von Bezügen wegen Dienstunfall (§ 3 Nr. 6 EStG)
BFH, Urteil vom 15.05.1992 - Aktenzeichen VI R 19/90
DRsp Nr. 1996/11518
Steuerbefreiung von Bezügen wegen Dienstunfall (§ 3 Nr. 6 EStG)
»Bezüge, die einem früheren Bundesbeamten infolge eines Dienstunfalls aufgrund des § 38BeamtVG in Form eines Unterhaltsbeitrags gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 6 EStG steuerbefreit, wenn der Unterhaltsbeitrag nach der Ernennung zum Landesbeamten wegen der in § 53 Abs. 4BeamtVG enthaltenen Kürzungsregelung ausnahmsweise nur in Höhe eines (niedrigeren) Unfallausgleichs i.S. von § 35BeamtVG gezahlt wird.«
Normenkette:
BeamtVG §§ 35, 38, 53 ; EStG § 3 Nr. 6 ;
Gründe:
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