Der Kläger verlangt von der Beklagten die Erhöhung einer administrativ festgelegten Enteignungsentschädigung.
Der Kläger war ursprünglich Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1692 der Gemarkung L. mit einer Gesamtfläche von 6.699 m2. Mit Bebauungsplan Nr. 77 der Beklagten vom 9.6.1981 wurde das Grundstück des Klägers als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|