OLG München - Urteil vom 23.12.2004
1 U 2491/03
Normen:
GG Art. 14 Abs. 3 ; BauGB §§ 40 ff. ; BayWG Art. 72,G Art. 74 ; WHG § 20 WHG ; BayEG Art. 8 ff. ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 6

Stichtag für die Bemessung einer Enteignungsentschädigung bei Änderung eines Bebauungsplans

OLG München, Urteil vom 23.12.2004 - Aktenzeichen 1 U 2491/03

DRsp Nr. 2005/15910

Stichtag für die Bemessung einer Enteignungsentschädigung bei Änderung eines Bebauungsplans

»Wird in Folge einer geänderten Planung ein zunächst im Bebauungsplan der Gemeinde als öffentliche Grünfläche ausgewiesenes Grundstück in der Folgezeit für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens herangezogen, richtet sich der Qualitätsstichtag für die Bemessung der Enteignungsentschädigung nicht nach dem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, sondern nach dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme durch den Bebauungsplan.«

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 3 ; BauGB §§ 40 ff. ; BayWG Art. 72,G Art. 74 ; WHG § 20 WHG ; BayEG Art. 8 ff. ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Erhöhung einer administrativ festgelegten Enteignungsentschädigung.

Der Kläger war ursprünglich Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1692 der Gemarkung L. mit einer Gesamtfläche von 6.699 m2. Mit Bebauungsplan Nr. 77 der Beklagten vom 9.6.1981 wurde das Grundstück des Klägers als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.