Die Klägerin führte für die Beklagte aufgrund eines Generalunternehmervertrags vom 12. Januar 1990, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, verschiedene Arbeiten an dem Bauobjekt K. in K.-M. aus. Nach Ziffer 13 des Generalunternehmervertrags hatte die Klägerin der Beklagten Bürgschaften auf erstes Anfordern in Höhe von insgesamt 392.600,-- DM zur Verfügung zu stellen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|