LG Karlsruhe - Beschluß vom 18.05.1999
6 OH 15/98
Normen:
ZPO §§ 72, 485 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 441

Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren

LG Karlsruhe, Beschluß vom 18.05.1999 - Aktenzeichen 6 OH 15/98

DRsp Nr. 2000/5570

Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren

1. Die Vorschriften über die Streitverkündung sind im selbständigen Beweisverfahren anwendbar. 2. Der dritte ist entsprechend § 72 Abs. 2 ZPO zu einer weiteren Streitverkündung berechtigt. Die Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung erfolgt erst im Folgeprozeß.

Normenkette:

ZPO §§ 72, 485 ;
Fundstellen
BauR 2000, 441