LG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.11.2000 - Aktenzeichen 3-01 OH 4/00
DRsp Nr. 2001/9864
Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren
Im selbständigen Beweisverfahren ist mangels Vorliegens eines Rechtsstreits kein Raum für eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Streitverkündung.