LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.11.2000
3-01 OH 4/00
Normen:
ZPO § 485, 68;
Fundstellen:
BauR 2001, 677

Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren

LG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.11.2000 - Aktenzeichen 3-01 OH 4/00

DRsp Nr. 2001/9864

Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren

Im selbständigen Beweisverfahren ist mangels Vorliegens eines Rechtsstreits kein Raum für eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Streitverkündung.

Normenkette:

ZPO § 485, 68;
Fundstellen
BauR 2001, 677