OLG Koblenz - Beschluss vom 14.03.2003
8 W 147/03
Normen:
ZPO §§ 3 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2003, 256
Vorinstanzen:
LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 291/99

Streitwert bei gerichtlicher Geltendmachung von Werklohn und Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung des Werklohnanspruchs

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.03.2003 - Aktenzeichen 8 W 147/03

DRsp Nr. 2004/3922

Streitwert bei gerichtlicher Geltendmachung von Werklohn und Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung des Werklohnanspruchs

Wird in einem Rechtsstreit neben einem Werklohnanspruch auch ein Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung des Werklohnanspruchs geltend gemacht, so sind die Streitwerte nicht zusammen zu rechnen, da an der Sicherung der Werklohnforderung kein selbständiges wirtschaftliches Interesse besteht.

Normenkette:

ZPO §§ 3 5 ;

Gründe:

Die gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 GKG statthafte und auch ansonsten zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.