Streitwert bei gleichzeitiger Geltendmachung von Honoraranspruch und Bauhandwerkersicherungshypothek
OLG München, Beschluß vom 27.09.1999 - Aktenzeichen 28 W 2150/99
DRsp Nr. 2000/5446
Streitwert bei gleichzeitiger Geltendmachung von Honoraranspruch und Bauhandwerkersicherungshypothek
»Wird die Bewilligung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zusammen mit der abzusichernden Zahlungsforderung in einem Klageverfahren geltend gemacht, so erhöht sich der Streitwert um den Wert der Sicherungshypothek, der sich seinerseits aus dem ungekürzten Betrag der zu sichernden Forderung ergibt.«