Auf die weitere Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 05.07.2018, Az.
I.
Die Klägerin begehrt mit ihrer weiteren Beschwerde die Festsetzung eines höheren Streitwerts.
Die Klägerin hat die Beklagten mit Klageschrift vom 09.03.2018 auf Zahlung von Mietzinsrückständen, auf Räumung und Herausgabe der Mieträume sowie auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung ab April 2018 in Höhe von 363,78 € brutto verklagt.
Im Termin vom 16.05.2018 haben die Beklagten nach zwischenzeitlichen Teilzahlungen den noch offenen Teil des Zahlungsanspruchs anerkannt. Im Übrigen haben die Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
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