I.
Das Universitätsbauamt (Vergabestelle und Antragsgegner) schrieb Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Sportanlage der Universität im Offenen Verfahren nach §
In einem Bescheid vom 27.11.2002 hat die Vergabekammer die der Antragstellerin zu erstattenden Kosten auf 2270,90 EUR festgesetzt und den darüber hinausgehenden Antrag, der auf 2430,40 EUR gerichtet war, abgelehnt. In den Gründen ist aufgeführt, dass der Betrag aus einem Gegenstandswert von 49643,04 EUR errechnet worden sei; dieser stelle 5 % der Netto-Auftragssumme von 992860,86 EUR dar.
Mit ihrer sofortigen Beschwerde will die Antragstellerin die Erstattung auch des weiteren Betrages von 159,50 EUR erreichen. Sie steht auf dem Standpunkt, dass von dem Brutto-Auftragswert in Höhe von 1151718,50 EUR auszugehen sei.
II.
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