Das Landgericht hat im angefochtenen Beschluss den Streitwert für das selbständige Beweisverfahren auf 21.591,57 Euro festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde, mit der darauf abgestellt wird, es sei auf den Gesamtumfang der behaupteten Mängel abzustellen. Dann aber habe sich das selbständige Beweisverfahren mit behaupteten Schäden im Umfang von 127.823,00 Euro auseinandergesetzt. Hierauf habe sich der Streitwert zu beziehen. Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und sie dem Oberlandesgericht vorgelegt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|