OLG Bamberg - Beschluß vom 21.05.1999
5 W 65/99
Normen:
ZPO §§ 3, 485 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 444

Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

OLG Bamberg, Beschluß vom 21.05.1999 - Aktenzeichen 5 W 65/99

DRsp Nr. 2000/5338

Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

Im selbständigen Beweisverfahren ist der Streitwert nach dem maßgeblichen Interesse des Antragstellers an der beantragten Beweiserhebung nach der Höhe der voraussichtlichen Kosten der Beseitigung von Mängeln zu bewerten.

Normenkette:

ZPO §§ 3, 485 ;
Fundstellen
BauR 2000, 444