OLG München, vom 10.06.2003 - Aktenzeichen 13 W 1577/03
DRsp Nr. 2004/19833
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren ist regelmäßig nach der Höhe der Mängelbeseitigungskosten zu bemessen. Diese liegen bei Vornahme durch einen Drittunternehmer regelmäßig um bis zu 100% höher.