Streitwert im selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln)
OLG Brandenburg, Beschluß vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 12 W 12/00
DRsp Nr. 2001/4970
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln)
»Verfolgt der Bauherr in einem selbständigen Beweisverfahren als Antragsteller das Ziel, gegenüber der Werklohnforderung des Unternehmers nach Mängelfeststellung ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, so bestimmt sich der Streitwert für das selbständige Beweisverfahren - ohne Abschläge - nach der noch offenen Werklohnforderung bzw. nach der Höhe des Teils der Werklohnforderung, hinsichtlich dessen das Zurückbehaltungsrecht unter Berücksichtigung des sog. Druckzuschlages einer uneingeschränkten Durchsetzbarkeit der Einziehung der Forderung entgegensteht.«