OLG Celle - Beschluss vom 25.10.1999
13 Verg 1/99
Normen:
KV-GKG Nr. 1220, 1222, 1244; GKG § 12a Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2000, 247

Streitwert im Vergabeverfahren; Begriff der Auftragssumme

OLG Celle, Beschluss vom 25.10.1999 - Aktenzeichen 13 Verg 1/99

DRsp Nr. 2004/7914

Streitwert im Vergabeverfahren; Begriff der Auftragssumme

1. Die Nrn. 1220, 1222 und 1244 des Kostenverzeichnisses zum GKG halten sich auch unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zwecks der Nachprüfungsrichtlinie (Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989) und der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 98/50/EWG des Rates vom 18.6.1992) im angemessenen Rahmen und führen zu keiner unzumutbaren Belastung von gerichtlichen Kosten im Nachprüfungsverfahren. 2. Bei Verträgen mit einer längeren Laufzeit als 48 Monaten ist die Auftragssumme i.S. von § 12a Abs. 2 GKG aus der voraussichtlichen monatlichen Zahlung multipliziert mit 48 zu berechnen.

Normenkette:

KV-GKG Nr. 1220, 1222, 1244; GKG § 12a Abs. 2 ;
Fundstellen
OLGReport-Celle 2000, 247