I. Der Beklagte erteilte dem Beigeladenen mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 9. Juli 1997 die Baugenehmigung für den Abbau von Lehm auf dem Grundstück FlNr. 420 der Gemarkung E... Der Kläger, der Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten, von dem Baugrundstück rund 200 m entfernten, am südwestlichen Ortsrand des Gemeindeteils W... gelegenen Grundstücks FlNr. 2564/2 ist, legte Widerspruch ein, der mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 19. November 1998 zurückgewiesen wurde. Die am 4. Januar 1999 beim Verwaltungsgericht Augsburg erhobene Klage nahm der Kläger Anfang August 1999 zurück. Mit Beschluss vom 5. August 1999 stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein, entschied, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen habe, und setzte den Streitwert auf 10.000 DM fest.
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