Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15.12.2017 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren im ersten Rechtszug auf 5.104,50 € festgesetzt.
Der als Beschwerde auszulegende Antrag der Klägerin "auf Abänderung gemäß §
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