VGH Bayern, vom 06.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 ZB 00.81
Streitwertfestsetzung im Erschließungsbeitragsrecht
VGH Bayern, Beschluss vom 10.08.2000 - Aktenzeichen 6 ZB 00.81
DRsp Nr. 2004/18302
Streitwertfestsetzung im Erschließungsbeitragsrecht
Bei der Streitwertfestsetzung im Verfahren wegen eines Erschließungsbeitrags kommt es nicht auf den Umfang der bezahlten Vorausleistungen, sondern darauf an, ob e auch nach der begehrten Aufhebung des Bescheids bei der Regelung des Folgebescheid geblieben wärde (vgl. Beschluss vom 07.07.2000 - 6 C 00.1806).