Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 07.09.2017 abgeändert.
Der Vergleichsmehrwert wird auf 33.300 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerde wendet sich gegen die Streitwertfestsetzung des Sozialgerichts Stuttgart (
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