OLG München - Beschluss vom 01.12.2003
W 7/03
Normen:
BauGB § 116 ; ZPO § 3 ;
Vorinstanzen:
LG Augsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 228120/03
LG Augsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 2282/03

Streitwertfestsetzung in einer Baulandsache bei Nichtberücksichtigung von Gutachten unabhängiger Sachverständiger

OLG München, Beschluss vom 01.12.2003 - Aktenzeichen W 7/03 - Aktenzeichen W 8/03

DRsp Nr. 2004/6692

Streitwertfestsetzung in einer Baulandsache bei Nichtberücksichtigung von Gutachten unabhängiger Sachverständiger

»Wenn in Baulandsachen Gutachten unabhängiger Sachverständiger nicht Verfahrensgegenstand geworden sind und im Laufe des Verfahrens der Enteignungsbegünstigte das Grundstück rechtsgeschäftlich erworben hat, ist bei der Streitwertfestsetzung der im Kaufvertrag von den Beteiligten ausgehandelte Kaufpreis als Verkehrswert zugrunde zu legen.«

Normenkette:

BauGB § 116 ; ZPO § 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragsteller zu 1 und 2 wandten sich mit Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen die Besitzeinweisungsbeschlüsse des Landratsamtes ... vom 24. Oktober 2002 (zu Gunsten der Beteiligten zu 3 bzw. zu 4).