OVG Lüneburg - Urteil vom 28.11.2000
1 K 3479/99
Normen:
BauGB § 165 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 679 (Ls)

Strukturelle Gründe für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

OVG Lüneburg, Urteil vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 1 K 3479/99

DRsp Nr. 2001/9859

Strukturelle Gründe für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

»Die "strukturellen Gründe", welche eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen müssen, brauchen nicht solche zu sein, welche ganz allein in dieser Gemeinde wirksam sind. Die Abwägungsgerechtigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist nicht dahin zu überprüfen, ob ein Bebauungsplan mit dem bislang nur in Aussicht genommenen Inhalt abwägungsgerecht wäre; vielmehr beschränkt sich die Nachprüfung ebenso wie bei der Veränderungssperre allein darauf, ob die in Aussicht genommenen Festsetzungen schlechthin nicht in abwägungsgerechter Weise getroffen werden können.«

Normenkette:

BauGB § 165 ;
Fundstellen
BauR 2001, 679 (Ls)