BVerwG - Urteil vom 12.12.1969
IV C 41.69
Normen:
BBauG § 135 Abs. 4;
Fundstellen:
BBauBl 1971, 231
Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 2
RdL 1970, 83
VerwRspr 21, 684
ZMR 1970, 149
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 14.02.1969

Stundung des Erschließungsbeitrags

BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - Aktenzeichen IV C 41.69

DRsp Nr. 2009/19329

Stundung des Erschließungsbeitrags

Die Entscheidung der Gemeinde, die Beitragsforderung zu stunden, weil das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muß, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.

Normenkette:

BBauG § 135 Abs. 4;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen den Bescheid der Beklagten vom 22. Mai 1967, mit dem eine weitere Stundung des unanfechtbar gewordenen Erschließungsbeitrages in Höhe von rd. 7200 DM für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an der K-straße in M abgelehnt wird, weil sich der Kläger geweigert hatte, der Beklagten an diesem Grundstück eine Grundschuld zu bestellen. Sein Widerspruch blieb erfolglos. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht München abgewiesen.