LG Stuttgart, vom 13.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 419/93
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der Berufung gegen ein landgerichtliches Zivilurteil
BVerfG, Beschluß vom 23.09.1997 - Aktenzeichen 1 BvR 338/94
DRsp Nr. 2004/16385
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der Berufung gegen ein landgerichtliches Zivilurteil
Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß sich im fachgerichtlichen Rechtsweg anderweitig Bedenken gegen das geltend gemachte Begehren ergeben, entbindet dies zur Vorklärung der einfachrechtlichen Lage als Grundlage der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht von der Erschöpfung des Rechtswegs.