BAG - Urteil vom 17.03.2004
10 AZR 294/03
Normen:
Gehaltstarifverträge für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern (vom 23. Juli 1999 und 13. Juli 2000) § 3 Ziff. 3 lit. a ;
Fundstellen:
NZA 2004, 752
Vorinstanzen:
LAG Nürnberg, vom 09.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 198/02
ArbG Weiden, vom 04.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1854/01

Tarifauslegung; Zulage - SB-Kassenzulage im Einzelhandel in Bayern

BAG, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 10 AZR 294/03

DRsp Nr. 2004/6836

Tarifauslegung; Zulage - SB-Kassenzulage im Einzelhandel in Bayern

Orientierungssätze: 1. Ob eine Funktionszulage für Kassierer/Kassiererinnen im bayerischen Einzelhandel, die "auf Anweisung der Geschäftsleitung überwiegend an SB-Kassen tätig sind", zu zahlen ist, hängt davon ab, ob die Verkaufsstelle, in der sich die Kasse befindet, ein Selbstbedienungsmarkt oder -laden oder ein Selbstbedienungswarenhaus ist. 2. Ein Baumarkt, in dem die Kunden die Waren selbst aussuchen, aus dem Regal nehmen und zur Kasse bringen, ist ein Selbstbedienungsmarkt, auch wenn mehr fachkundige Berater als Kassierer zur Verfügung stehen.

Normenkette:

Gehaltstarifverträge für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern (vom 23. Juli 1999 und 13. Juli 2000) § 3 Ziff. 3 lit. a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine tarifliche Funktionszulage im Einzelhandel.

Die Klägerin ist seit dem 1. Januar 2000 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden als Kassiererin im Baumarkt der Beklagten tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge des bayerischen Einzelhandels anwendbar. Dazu gehörten auch die Gehaltstarifverträge für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern vom 23. Juli 1999 und vom 13. Juli 2000.