Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte im Klagezeitraum einen Betrieb des Baugewerbes im Sinne der Sozialkassentarifverträge unterhalten hat und daher zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet ist.
Der Kläger ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
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