Die Parteien streiten um restliche Entgeltansprüche des Klägers.
Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin auf Grund eines mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages seit dem 04.06.1987 als Lagerist zu einem Stundenlohn von zuletzt 12,14 EUR brutto beschäftigt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|