BVerwG - Urteil vom 24.08.1979
4 C 3.77
Normen:
BBauG § 19 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 20 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
BauR 1979, 481
BRS 35 Nr. 60
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158
DÖV 1979, 905
ZMR 1981, 278
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 06.12.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 133/73
II. OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.05.1976 - I A 100/74,

Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der Landwirtschaft dienenden Vorhaben; Privilegierung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe; Privilegierung von Landarbeiterstellen dienenden Vorhaben; Entgegenstehen öffentlicher Belange

BVerwG, Urteil vom 24.08.1979 - Aktenzeichen 4 C 3.77

DRsp Nr. 2009/19437

Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der Landwirtschaft dienenden Vorhaben; Privilegierung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe; Privilegierung von Landarbeiterstellen dienenden Vorhaben; Entgegenstehen öffentlicher Belange

1. Die Privilegierung eines Vorhabens setzt in allen Alternativen des § 35 Abs. 1 BBauG voraus, daß die Zuordnung des Vorhabens zu dem die Privilegierung rechtfertigenden Zweck auf Dauer gewährleistet ist. 2. Zur Privilegierung von Nebenerwerbsstellen, die auf Pachtland betrieben werden sollen. 3. Zur Privilegierung von Vorhaben, die Landarbeiterstellen dienen. 4. Zur "Abwägung" bei der Prüfung der Vereinbarkeit eines (privilegierten) Vorhabens mit von ihm berührten öffentlichen Belangen.

Normenkette:

BBauG § 19 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 20 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe:

I.

Die Klägerin betreibt in der Gemeinde H. eine Forstbaumschule. Sie möchte von einem ihrer Grundstücke zwei Bauplätze abtrennen und auf ihnen für zwei Betriebsangehörige Landarbeitereigenheime errichten. Der Beklagte hat die dafür beantragte bodenverkehrsrechtliche Teilungsgenehmigung versagt. Dagegen wendet sich die Klage.