Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landgerichts Bremen - 4. Zivilkammer, Einzelrichter - vom 22.08.2011 abgeändert:
Die Klage wird vollen Umfangs abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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