Der Kläger verlangt von den beklagten Architekten Schadensersatz. Er hatte die Beklagten mit den Architektenleistungen für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage beauftragt.
Die Beklagten haben eine Kostenschätzung über 330.000 DM vorgelegt. Im Laufe des Prozesses ist unstreitig geworden, daß diese Schatzung ganz erheblich zu niedrig ausgefallen ist. Der Fehler bestand hauptsächlich darin, daß die Mehrwertsteuer vernachlässigt und ein nach der Feststellung des Berufungsgerichts "absolut unrealistischer" Kubikmeterpreis zugrunde gelegt worden ist. Der Bau hat ohne Architektenhonorar schließlich 580.365 DM gekostet. Um einen Teil dieser höheren Kosten ausgleichen zu können, hat der Kläger zusätzliche Kredite aufgenommen. Einen Teil der zusätzlichen Baukosten sowie Zinsen ein schließlich Disagio macht er als Schaden geltend.
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