OLG Köln - Urteil vom 10.01.1997
20 U 73/96
Normen:
HOAI § 4 Abs. 1, Abs. 4 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 405
OLGReport-Köln 1997, 235

Treffen der Honorarabrede bei Auftragserteilung

OLG Köln, Urteil vom 10.01.1997 - Aktenzeichen 20 U 73/96

DRsp Nr. 1997/4118

Treffen der Honorarabrede bei Auftragserteilung

»1. Ist aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles anzunehmen, daß der Architektenvertrag nach dem Willen der Vertragsparteien erst mit seiner schriftlichen Abfassung geschlossen sein sollte, ist die darin enthaltene Honorarabrede (hier: Mittelsatz) auch dann bei Auftragserteilung i.S.d. § 4 Abs. 1, 4 HOAI getroffen getroffen, wenn der Auftraggeber die vom Architekten unterzeichnete Vertragsurkunde seinerseits erst nach längerer Zeit (hier mehr als 1 Jahr) unterschrieben zurückreicht.2. Begründet kann eine derartige Annahme u.a. dann sein, wenn der Auftraggeber seiner Unterschrift kein abweichendes Datum beifügt und die zwischenzeitlich erbrachten Architektenleistungen gemessen am Vertragsumfang nicht umfänglich waren.«

Normenkette:

HOAI § 4 Abs. 1, Abs. 4 ;

Tatbestand: