OLG Karlsruhe - Urteil vom 26.06.2002
7 U 153/01
Normen:
BGB § 242 § 631 Abs. 1 ; VOB/B § 14 § 16 Nr. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 1704
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 29.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 304/00

Treuwidriges Verlangen nach prüffähiger Schlussrechnung bei Pauschalpreisvertrag

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002 - Aktenzeichen 7 U 153/01

DRsp Nr. 2004/7408

Treuwidriges Verlangen nach prüffähiger Schlussrechnung bei Pauschalpreisvertrag

Die Berufung auf das Fehlen einer prüfbaren Schlussrechnung gegenüber dem Werklohnanspruch des Unternehmers ist treuwidrig, wenn dieser Vortrag nicht als Einwand gegenüber der Werklohnforderung des Unternehmers geltend gemacht wird, sondern als selbstständiger Anspruch, um einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen beziffern zu können.

Normenkette:

BGB § 242 § 631 Abs. 1 ; VOB/B § 14 § 16 Nr. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung aus einem Vertrag über den Ausbau des historischen Kellers unter der "B... T..." in D.

Mit schriftlichen Werkvertrag vom 23.03.1991 beauftragte der Kläger die Beklagte mit dem Ausbau und der Einrichtung der Gaststätte. Es wurde zunächst ein Pauschalpreis von 590.000,00 DM netto vereinbart. Zu bestimmten Zeitpunkten sollten Abschlagszahlungen geleistet werden. Aufgrund eines Nachtrags vom 28.06.1991 einigten sich die Parteien auf eine Auftragssumme von 629.638,00 DM zzgl. Mehrwertsteuer. Der Kläger leistete bis 24.02.1992 insgesamt Abschlagszahlungen in Höhe von 605.340,00 DM.