BGH vom 17.12.1969
VII ZR 113/68
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
DB 1970, 344
MDR 1970, 410
Schäfer/Finnern, Z 2.332 Bl. 56

Übereignung auf der Baustelle angelieferten Baumaterials an den Bauherrn

BGH, vom 17.12.1969 - Aktenzeichen VII ZR 113/68

DRsp Nr. 1998/2495

Übereignung auf der Baustelle angelieferten Baumaterials an den Bauherrn

Leistet der Bauherr vereinbarungsgemäß auf Gegenstände, die auf der Baustelle angeliefert und zum Einbau bestimmt sind, nach Prüfung auf der Baustelle an den Bauhandwerker Abschlagszahlungen von 90 Prozent, so kann darin eine Übereignung an den Bauherrn durch schlüssige Erklärung liegen, auch wenn die Schlußabnahme vereinbarungsgemäß erst später stattfindet.

Normenkette:

VOB/B § 16;

Hinweise:

Die Anlieferung auf der Baustelle bedeutet noch nicht, daß der Auftraggeber Eigentum an den Stoffen und Bauteilen erwirbt (BGH, NJW 1986, 1682, 1683).