Übereinstimmende Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren
OLG Stuttgart, Beschluß vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 3 W 31/99
DRsp Nr. 2000/5475
Übereinstimmende Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren
Im selbständigen Beweisverfahren besteht nach übereinstimmender Erledigungserklärung keine Grundlage für eine Kostenentscheidung gem. § 91aZPO, da diese eine Prüfung der sachlichen Rechtslage voraussetzt.