1. Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers vom 14.6.2012 gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.5.2012 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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