BGH - Urteil vom 13.01.2000
VII ZR 38/99
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1481
NJW-RR 2000, 970
NZBau 2000, 247
Vorinstanzen:
OLG Thüringen,

Übergehen eines erheblichen Beweisantrages

BGH, Urteil vom 13.01.2000 - Aktenzeichen VII ZR 38/99

DRsp Nr. 2000/2410

Übergehen eines erheblichen Beweisantrages

Das Berufungsurteil ist aufzuheben, wenn ein erheblicher Beweisantrag übergangen worden ist.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Die Klägerin zu 2 verlangt von der Beklagten - soweit in der Revision noch von Interesse - die Bezahlung verzögerungsbedingter Mehrkosten der Bauausführung.