LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.10.1994
10 Sa 1207/94
Normen:
BGB §§ 618 619 670 683 684 ; BRTV-Bau § 7 Nr. 1, 4 ; GewO § 120c ; TV über die Auslösungssätze für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes (vom 25. Februar 1992) § 2 ; Vereinbarung über die Berechnung der Auslösungssätze im Baugewerbe (vom 25. März 1987) Nr. 1; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 01.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 198/94

Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.1994 - Aktenzeichen 10 Sa 1207/94

DRsp Nr. 2002/8701

Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

Ist der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Arbeitsstelle tätig, die mehr als 25 km vom Betrieb entfernt ist, und ist ihm deshalb die tägliche Rückkehr zur Wohnung nicht zuzumuten, hat er nach § 7 Nr. 4 BTRV-Bau für jeden Tag, an dem die getrennte Haushaltführung hierdurch verursacht ist, Anspruch auf eine Auslösung.

Normenkette:

BGB §§ 618 619 670 683 684 ; BRTV-Bau § 7 Nr. 1, 4 ; GewO § 120c ; TV über die Auslösungssätze für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes (vom 25. Februar 1992) § 2 ; Vereinbarung über die Berechnung der Auslösungssätze im Baugewerbe (vom 25. März 1987) Nr. 1; TVG § 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 14.02.1996 - 5 AZR 202/95 -.

Vorinstanz: ArbG Oberhausen, vom 01.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 198/94