OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.07.2000
Verg 5/99
Normen:
GWB § 97 Abs. 7 § 99 Abs. 3 § 107 Abs. 2 ; VOB/A;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 349

Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2000 - Aktenzeichen Verg 5/99

DRsp Nr. 2004/8866

Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

»1. Ein Werkliefervertrag ist jedenfalls dann ein Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB, wenn bei der vorgesehenen Übertragung der Planung, Ausführung und Inbetriebnahme einer komplexen baulich-technischen Anlage bei zusammenfassender Betrachtung aller erforderlichen Bau- und Beschaffungstätigkeiten der Erfolg der Herstellung des Gesamtbauwerks mit den vorgegebenen technischen Funktionen im Vordergrund steht. 2. Die Ausschreibungsbedingung einer "Referenzliste von vergleichbaren ausgeführten Leistungen" hat (auch) bieterschützenden Charakter. 3. Bei der Überprüfung einer Entscheidung des Auftraggebers zur Eignung eines Bewerbers ist auf denjenigen Sachverhalt abzustellen, auf dessen Grundlage der Auftraggeber die Entscheidung treffen konnte und musste. Wenn in der Ausschreibung vorgesehen war, dass der Bewerber für ein nichtoffenes Verfahren nach vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb Unterlagen zur Beurteilung seiner Eignung innerhalb der Bewerbungsfrist vorzulegen hatte, können seine späteren, erst im Nachprüfungsverfahren gemachten ergänzenden Angaben und vorgelegten Belege nicht mehr berücksichtigt werden.