BGH - Beschluß vom 22.01.2004
VII ZR 333/01
Normen:
ZPO (bis 31.12.2001) § 546 § 554b ;

Überprüfung der Nichtannahme der Revision im Wege der Gegenvorstellung

BGH, Beschluß vom 22.01.2004 - Aktenzeichen VII ZR 333/01

DRsp Nr. 2004/2738

Überprüfung der Nichtannahme der Revision im Wege der Gegenvorstellung

Die Überprüfung der Nichtannahme der Revision gem. § 554b ZPO a.F. mit dem Ziel der Abänderung würde darauf hinauslaufen, die bereits eingetretene Rechtskraft des angefochtenen Urteils wieder in Frage zu stellen und gegebenenfalls rückwirkend zu beseitigen.

Normenkette:

ZPO (bis 31.12.2001) § 546 § 554b ;

Gründe:

Die Gegenvorstellung ist nicht statthaft.